
Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache, denn Immobilien sind eine wertvolle Anlage. Wir bieten Ihnen eine kompetente, vertrauenswürdige, zuverlässige und seriöse Hausverwaltung Ihres Immobilieneigentums.
Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und Ausgänge.
Erstellung von Quartals- und Jahresabrechnungen für den Eigentümer.
Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Dienstleistungsunternehmen, Wartungen, Energieversorgungsbetriebe, Handwerker, usw.).
Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen.
Technische Überprüfung der Objekte durch regelmäßige Begehungen der Anlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
Kontrolle und termingerechte Zahlung aller Eingangsrechnungen (unter z.B. Beachtung von Skonti).
Abwicklung von Versicherungsschäden.
Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Vertragspartnern usw.
Gemeinsame Abstimmung wichtiger Verwaltungsentscheidungen.
Veranlassung und Überprüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen.
Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie überwachung.
Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.
Erstellung und Überwachung der Hausordnung.
Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern.
Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern.
Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten.
Verwaltung der Mietkautionen.
Durchführung und Abwicklung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten.
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die Mieter sowie eine evtl. Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen veranlassen.
Abnahme und Übergabe von Wohnungen bei Mieterwechsel.
Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Durchführung der Gemeinschaftsordnung sorgen.
Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer treffen.
Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der WEG handelt.
Führung der Beschluss-Sammlung gem. §24 Abs. 7 WEG.
In dringenden Fällen die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.
Alle Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
Eingenommene Gelder verwalten.
Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber unterrichten, dass ein Rechtsstreit gem. §43 WEG anhängig ist.
Den laufenden Betrieb und Bestand der Wohnungseigentumsanlage erhalten.
Die Zahlungsforderungen der WEG durchsetzen.
Die Einnahmen und Ausgaben richtig und vollständig verbuchen sowie eine Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr aufstellen.
Eine Versammlung der Wohnungseigentümer mindestens einmal im Jahr und im übrigen dann einberufen, wenn es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlich ist oder mehr als ¼ der Wohnungseigentümer uns hierzu unter Angabe von Gründen schriftlich auffordert.
Eine Niederschrift nach jeder WEG-Versammlung jedem Eigentümer zuschicken.
Die Zustimmung zum Verkauf einer Eigentumswohnung erst nach sorgfältiger Prüfung erteilen, sofern die Eigentumswohnung nur mit Zustimmung des Verwalters verkauft werden darf.
Die wichtigsten Verwaltungsangelegenheiten dem Verwaltungsbeirat bekannt geben und mit ihm abstimmen.
Die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Buchungsbelege geordnet ablegen und sorgfältig aufbewahren.
Jedem Wohnungseigentümer Auskunft über die Verwaltung und Einblick in die Verwaltungsunterlagen geben.
Regelmäßige Grundstücksbegehungen mit den Beiräten.
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